Elternbeirat und KiTa-Ausschuss

Mit der Einführung eines Verfahrens zur Qualitätsentwicklung für Kindertagesstätten leistet die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau einen erkennbaren Beitrag zur qualitativen Verankerung von Bildung, Erziehung und Betreuung in evangelischen Kindertagesstätten.

Unsere J.-H.-Wichern-Kindertagesstätte arbeitet seit 2010 nach diesem Qualitätsentwicklungs- und Qualitätsmanagementmodell, das mit den Methoden der Selbstbewertung arbeitet. Dieses Qualitätsentwicklungsmodell wird auf der Basis praktischer Erfahrungen ständig weiterentwickelt. Die Weiterentwicklung orientiert sich an den Grundprinzipien der Arbeit in den Kindertagesstätten der EKHN:

Möglichkeiten der ehrenamtlichen und freiwilligen Mitarbeit

Die pädagogische Arbeit in unserer Kindertagesstätte ist in spezifische kirchliche, gesellschaftliche und soziale Zusammenhänge eingebunden. Dadurch ergeben sich vielfältige Bezüge zu Personen, die sich aus verschiedenen Gründen mit der Einrichtung verbunden fühlen, sie wertschätzen und sich ehrenamtlich in ihr oder für sie engagieren möchten. Dieses Potential an Fähigkeiten und Möglichkeiten kann das Angebotsspektrum der Kindertagesstätte ergänzen und bereichern und soll daher durch geeignete Maßnahmen und Strukturen unterstützt und fruchtbar gemacht werden.

Mitarbeit als Elternvertreter im Elternbeirat

Der Elternbeirat versteht sich als »Gremium« bzw. als Team von sechs Personen (2 Elternvertreter pro Kindergartengruppe), das als solches die Elternschaft der Kita-Gemeinschaft vertritt.

Die Mitglieder des Elternbeirates sind Ansprechpartner sowohl für Eltern (bei Fragen und Anliegen allgemeiner Art) als auch Erzieher(innen), wenn zum Beispiel kurzfristig »helfende Hände« gesucht werden. Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern vor allem bei Beratungen und Entscheidungen im Kita-Ausschuss. Er unterstützt das Kita-Team in Bereichen, die über die pädagogische Arbeit hinausgehen. Dazu entwickelt er in Zusammenarbeit mit dem Team beziehunsgweise der Leiterin Möglichkeiten, die Kontakte der Eltern beziehunsgweise Familien untereinander zu fördern (beispielsweise durch Erstellen von Adressenlisten innerhalb der Gruppen, Treffen der Familien außerhalb der Kita- Öffnungszeiten) und wirkt bei der Organisation von Festen (wie zum Beispiel dem Feierabendfest, Laternenfest oder Gemeindefest) mit.

Kirchenvorsteher als Vertreter im Kita-Ausschuss

Die beiden Mitglieder des Kirchenvorstandes im Kindertagesstätten-Ausschuss sind das ständige Bindeglied zwischen der Kita und dem Träger, der vom Kirchenvorstand geleitet wird. Sie haben u. a. die Aufgabe, die Ergebnisse der Beratungen und Beschlüsse an den Kirchenvorstand zu übermitteln. Sie sind bevollmächtigt für alle Anliegen, die den Träger betreffen.